Richtlinien zur Vergabe akademischer Leistungspunkte und zur Übertragung

 

ZWECK

Der Zweck der Richtlinie zur Vergabe von akademischen und Transfer-Credits besteht darin, sicherzustellen, dass Studenten für anerkannte, mit Credits versehene Kurse am Hudson County Community College („College“) konsistent akademische und Transfer-Credits vergeben werden.  

POLITIK

Das College und sein Kuratorium („Vorstand“) sind bestrebt, die Vielfalt der Methoden anzuerkennen, mit denen Studierende akademische Credits erwerben, einschließlich der Übertragbarkeit von Credits, die an anderen anerkannten Hochschuleinrichtungen erworben wurden. Das Büro für Studienangelegenheiten erleichtert die Vergabe von Studien- und Transferleistungen in einer Weise, die konsistent ist und der weiteren Förderung der akademischen Integrität dient. 
Der Vorstand überträgt dem Präsidenten die Verantwortung für die Entwicklung von Verfahren und Richtlinien zur Umsetzung dieser Richtlinie. Das Büro für akademische Angelegenheiten ist für die Umsetzung der für diese Richtlinie entwickelten Verfahren und Richtlinien verantwortlich.

Genehmigt: Oktober 2021
Genehmigt durch: Kuratorium
Kategorie: Akademische Angelegenheiten
Unterkategorie: Studienleistungen und Transferkredite
Geplante Überprüfung: Oktober 2021
Zuständige Abteilung: Studien- und Studienangelegenheiten 

 

Verfahren

Verfahren zur internen Artikulation von Kursen ohne Leistungsnachweis in Kurse mit Leistungsnachweis

1. Definitionen:

Artikulation – der Prozess, durch den Leistungspunkte für vorheriges Lernen vergeben werden. Vorheriges Lernen kann durch Kursarbeit an einer anderen Institution oder durch Erfahrungslernen erfolgen. Bei der Entscheidung, ob Leistungspunkte vergeben werden, kann eine Form der Leistungsbewertung (z. B. CLEP-Prüfungen, Work-Life-Portfolios) verwendet werden, oder es können Transkripte, Kursbeschreibungen und Kurslehrpläne auf Symmetrie geprüft werden.

Kreditkurs – Alle Kurse, die von einer der akademischen Abteilungen angeboten werden. Credit-Kurse sind entweder Teil des allgemeinen Bildungslehrplans des Colleges oder Teil der wichtigsten Spezialanforderungen und Wahlfächer für ein oder mehrere Associate Degree- oder Zertifikatsprogramme. Der erfolgreiche Abschluss eines Credit-Kurses führt zu akademischen Credits für einen Associate Degree oder ein Zertifikat. Credit-Kurse können von Studenten, die Credits an anderen Institutionen oder durch andere Methoden wie eine Bewertung des vorherigen Lernens erworben haben, übertragen werden, oder von Studenten des HCCC an andere Hochschulen übertragen werden. Credit-Kurse können erfordern, dass zuvor oder gleichzeitig andere Kurse belegt wurden. Credit-Kurse sind für eine Finanzierung durch die finanzielle Unterstützung nach Titel IV berechtigt und müssen die erforderliche Unterrichtszeit (d. h. Vorlesungs- und/oder Laborkontaktstunden) für die entsprechende Anzahl von Credits bieten.

Branchenweit anerkannter Nachweis – Ein branchenweit anerkannter Nachweis ist ein Nachweis oder eine Zertifizierung, die von einem Berufsverband verliehen wird. Häufig handelt es sich bei den Organisationen, die branchenweit anerkannte Nachweise verleihen, um national anerkannte Organisationen, die ein bestimmtes Fachgebiet oder einen bestimmten Sektor vertreten (z. B. die American Welding Society). Ein branchenweit anerkannter Nachweis wird normalerweise verliehen, nachdem der Student eine Zertifizierungsprüfung bestanden hat. Die Zertifizierungsprüfung wird wahrscheinlich von dem Berufsverband entwickelt, verwaltet und durchgeführt.

Interne Artikulation – Spezifische Vereinbarung zur Vergabe von Leistungspunkten zwischen der School of Continuing Education and Workforce Development und einer anderen Abteilung des College.

Kurs ohne Leistungspunkte – Alle Kurse, die von der School of Continuing Education and Workforce Development („CEWD“) angeboten werden. Kurse ohne Leistungspunkte führen nicht zu Leistungspunkten für einen Associate Degree oder ein Zertifikatsprogramm. Kurse ohne Leistungspunkte zielen darauf ab, bestimmte Fähigkeiten oder Kenntnisse aufzubauen und können zu einem branchenweit anerkannten Abschlusszeugnis oder einem Abschlusszertifikat führen. Ein Kurs ohne Leistungspunkte kann Teil eines Programms oder einer Kursreihe sein, die von der CEWD angeboten werden. Kurse ohne Leistungspunkte können für eine Finanzierung durch die finanzielle Unterstützung gemäß Titel IV in Frage kommen, wenn sie eine bestimmte vom US-Bildungsministerium festgelegte Stundenzahl erreichen.

2. Anerkennung von Leistungspunkten aus Kursen ohne Leistungspunkte:

  1. Um die Anrechnung von Leistungspunkten aus einem Kurs ohne Leistungspunkte einzuleiten, müssen die Notwendigkeit der Anrechnung und die damit verbundenen Möglichkeiten durch eine schriftliche Mitteilung des stellvertretenden Dekans der Abteilung oder des Vizepräsidenten nachgewiesen werden. Entweder die School of Continuing Education and Workforce Development (CEWD) oder das Office of Academic Affairs können den Prozess einleiten.
    1. Der Vorschlag wird aus den folgenden Punkten bestehen:
      1. Von der Industrie anerkannte Qualifikation oder der Kursname des CEWD-Kurses/Programms.
      2. Lehrplanübersicht, aus der hervorgeht, wie viele Leistungspunkte für welche anrechnungsfähigen Kurse und für welches/welche Programm(e) vergeben werden.
  2. Sobald Bedarf und Möglichkeiten ermittelt wurden, prüft ein Ad-hoc-Komitee aus Vertretern der akademischen Angelegenheiten und des CEWD die Vorschläge. Das Ad-hoc-Komitee kann aus dem stellvertretenden Dekan der Abteilung, dem leitenden Weiterbildungsbeauftragten und einem Vertreter des Vizepräsidenten für akademische Angelegenheiten bestehen.
  3. Der Ad-hoc-Ausschuss prüft die Vorschläge nach Bedarf und strebt bei seiner Prüfung einen Konsens an. Der Ausschuss kann den Vorschlag befürworten oder ihn zur Überarbeitung zurücksenden. Sämtliches Feedback, einschließlich Fragen und empfohlener Überarbeitungen, wird an die Person(en) weitergegeben, die den Prozess initiiert haben.
  4. Der Vertreter der akademischen Abteilung füllt die Vorlage für die Artikulationsvereinbarung (Anhang) aus und legt sie den folgenden Personen oder deren Beauftragten zur Unterschrift vor:
    1. Leitender Weiterbildungsbeauftragter
    2. Akademischer Leiter
    3. Stellvertretender Dekan der Abteilung
  5. Nach der Unterzeichnung übermittelt der Vizepräsident für auswärtige Angelegenheiten dem Präsidenten die Vereinbarung und ihre Bedingungen.
  6. Das unterzeichnete Formular wird von Academic Affairs über ein Academic Update Memorandum zu Umsetzungszwecken an das Studierendensekretariat gesendet.
    1. CEWD-Kurse werden im Zeugnis eines Studenten als Transfergutschrift aufgeführt.
    2. Die Art der Kreditpunkte wird im Hochschulkatalog bekannt gegeben.

Genehmigt: Februar 2022
Genehmigt durch: Kabinett
Kategorie: Akademische Angelegenheiten
Unterkategorie: Studienleistungen und Transferkredite
Geplante Überprüfung: Februar 2024
Zuständige Abteilung: Studien- und Studienangelegenheiten

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