Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter des Office of Accessibility Services (OAS)


Das College hat dieses interne Berufungsverfahren für Mitarbeiter mit Behinderungen eingeführt, die die ordnungsgemäßen Verfahren zur rechtzeitigen Beantragung von Vorkehrungen befolgt haben, aber der Meinung sind, dass ihnen keine angemessenen Vorkehrungen gewährt oder angemessene Vorkehrungen verweigert wurden, oder glauben, dass genehmigte Vorkehrungen nicht wirksam umgesetzt wurden.

Das College wird, soweit möglich, zunächst versuchen, alle Beschwerden im informellen Verfahren zu klären, wie unten beschrieben. Wenn das Problem dadurch nicht gelöst werden kann, wird das formelle Verfahren genutzt, um nach einer Untersuchung eine Entscheidung zu treffen.

Das OAS-Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen Richtlinien und Verfahren des College.

Das College verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die eine Berufung oder Beschwerde einreichen.

Informeller Prozess

  1. Ein Mitarbeiter kann beantragen, dass die Ablehnung oder Umsetzung seines Anpassungsantrags vom Office of Accessibility Services überprüft und neu überdacht wird.
  2. Der Einspruch sollte schriftlich (Hinweise zu den erforderlichen Informationen finden Sie im Einspruchsformular) beim Director of Accessibility Services eingereicht werden, und zwar so bald wie möglich nach der Ablehnung oder dem Ereignis, das als Grundlage für den Einspruch dient, um eine umgehende und unparteiische Prüfung der Angelegenheit zu gewährleisten.
  3. Der Direktor prüft den Antrag und alle zugehörigen Unterlagen und trifft sich mit dem Mitarbeiter, um den Einspruch zu besprechen.
  4. Der Direktor wird dem Mitarbeiter innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Anfrage schriftlich seine Entscheidung in der Angelegenheit mitteilen.
  5. Wenn der Arbeitnehmer mit dem Ergebnis dieses Verfahrens zufrieden ist, gilt der Einspruch als erledigt.  

Formaler Prozess

  1. Ein Mitarbeiter, der mit dem Ergebnis des informellen Verfahrens (siehe oben) nicht zufrieden ist, kann formellen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss auf dem Einspruchsformular möglichst nach der Entscheidung/dem Ereignis, das dem Einspruch zugrunde liegt, beim Vizepräsidenten für Personalwesen eingereicht werden.
  2. Der Vizepräsident für Personalwesen prüft den Einspruch und alle zugehörigen Unterlagen, berät sich mit den relevanten Parteien und trifft sich mit dem Mitarbeiter.
  3. Die Entscheidung des Vizepräsidenten für Personalwesen wird dem Mitarbeiter schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einreichung des Einspruchs mitgeteilt. Die Entscheidung des Vizepräsidenten für Personalwesen ist endgültig.

Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L011)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
dlopezFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE

TBD
Vizepräsident für Personalwesen
Stellvertretender Title IX-Koordinator
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4071

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