Beschwerdeverfahren für Studierende des Office of Accessibility Services (OAS)


Das College hat dieses interne Beschwerdeverfahren für Studierende mit Behinderungen eingeführt, die die ordnungsgemäßen Verfahren zur rechtzeitigen Beantragung von Erleichterungen befolgt haben, jedoch der Ansicht sind, dass ihnen keine angemessenen Erleichterungen gewährt oder verweigert wurden oder dass genehmigte Erleichterungen nicht wirksam umgesetzt wurden.

Das College wird, soweit möglich, zunächst versuchen, alle Beschwerden im informellen Verfahren zu klären, wie unten beschrieben. Wenn das Problem dadurch nicht gelöst werden kann, wird das formelle Verfahren genutzt, um nach einer Untersuchung eine Entscheidung zu treffen.

Das OAS-Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen Richtlinien und Verfahren des College.

Das College verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die eine Berufung oder Beschwerde einreichen.

Informeller Prozess

  1. Ein Student kann beantragen, dass die Ablehnung oder Umsetzung seines Antrags auf Unterbringung vom Office of Accessibility Services überprüft und neu überdacht wird.
  2. Der Einspruch sollte schriftlich (Hinweise zu den erforderlichen Informationen finden Sie im Einspruchsformular) beim Director of Accessibility Services eingereicht werden, und zwar so bald wie möglich nach der Ablehnung oder dem Ereignis, das als Grundlage für den Einspruch dient, um eine umgehende und unparteiische Prüfung der Angelegenheit zu gewährleisten.
  3. Der Direktor prüft den Antrag und alle zugehörigen Unterlagen und trifft sich mit dem Studenten, um den Einspruch zu besprechen.
  4. Der Direktor wird dem Studenten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Anfrage schriftlich seine Entscheidung in der Angelegenheit mitteilen.
  5. Wenn der Student mit dem Ergebnis dieses Verfahrens zufrieden ist, gilt der Einspruch als erledigt. 

Formaler Prozess

  1. Studierende, die mit dem Ergebnis des informellen Berufungsverfahrens (siehe oben) nicht zufrieden sind, können formellen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich beim Vizepräsidenten für institutionelles Engagement und Exzellenz eingereicht werden. Der Einspruch sollte so bald wie möglich nach der Entscheidung/dem Ereignis, das dem Einspruch zugrunde liegt, eingereicht werden.
  2. Der Vizepräsident für institutionelles Engagement und Exzellenz prüft den Einspruch und alle zugehörigen Unterlagen, berät sich mit allen relevanten Parteien und trifft sich mit dem Studenten.
  3. Die Entscheidung des Vizepräsidenten für institutionelles Engagement und Exzellenz wird dem Studierenden schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einreichung des Einspruchs mitgeteilt. Die Entscheidung des Vizepräsidenten für institutionelles Engagement und Exzellenz ist endgültig.

Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L011)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
dlopezFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE

Yeurys Pujols, Ed.D
Vizepräsident für institutionelles Engagement und Exzellenz

Titel IX Koordinator
Büro für institutionelles Engagement und Exzellenz
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4071
ypujolsFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE

Zurück zur Seite Policies and Procedures