Das College setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützung ein, indem es Mitarbeitern mit nachgewiesenen Behinderungen sowie medizinischen oder schwangerschaftsbedingten Beschwerden angemessene Vorkehrungen gemäß der Richtlinie zu Vorkehrungen bietet. Das unten beschriebene Verfahren wurde implementiert, damit Mitarbeiter angemessene Vorkehrungen beantragen können.
I. Verfahren für Mitarbeiter zur Beantragung von Unterkünften
Die Verantwortung für die Beantragung angemessener Vorkehrungen liegt beim potenziellen oder aktuellen Mitarbeiter mit Behinderung. Die Beantragung und Festlegung angemessener Vorkehrungen erfolgt durch den Leiter für Barrierefreiheit im Büro für Barrierefreiheit oder einen Beauftragten. Qualifizierte Bewerber und Mitarbeiter, die eine Vorkehrung benötigen, können dies jederzeit mündlich oder schriftlich beim Leiter oder einem Beauftragten beantragen.
Das folgende Verfahren beschreibt, wie ein potenzieller oder aktueller Mitarbeiter eine angemessene Anpassung beantragen kann:
Verzögerungen bei der Bereitstellung der angeforderten Unterlagen können dazu führen, dass angemessene Anpassungswünsche nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.
II. Entscheidung über den Antrag auf angemessene Vorkehrungen:
Nach sorgfältiger Prüfung des Verfahrens informiert der Direktor den Mitarbeiter schriftlich über die Genehmigung oder die Gründe für die Ablehnung des Antrags. Sollten Mitarbeiter mit der Entscheidung oder dem vorgeschlagenen Anpassungsplan nicht einverstanden sein, können sie über das Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter und Community-Mitglieder des Accessibility Services Einspruch einlegen..
III. Ressourcen für Menschen mit Behinderung und Unterbringung:
Fragen oder Bedenken bezüglich der Richtlinie, des Verfahrens oder Vorwürfe der Nichteinhaltung sollten an Folgendes gerichtet werden:
Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L010)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
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Josianne Payoute
Direktor für Sozialleistungen und Vergütungen
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4072
jpayouteFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
TBA
Vizepräsident für Personalwesen
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07307
(201) 360-4071
Yeurys Pujols, Ed.D.
Vizepräsident für institutionelles Engagement und Exzellenz
Titel IX Koordinator
Büro für institutionelles Engagement und Exzellenz
71 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07307
(201) 360-4628
ypujolsFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
IV. Formulare für Mitarbeiter, die angemessene Vorkehrungen beantragen:
Bei Fragen oder Anliegen zu den Antragsformularen wenden Sie sich bitte an das Office of Accessibility Services. Alternative Formate sind auf Anfrage erhältlich.
Antragsformular für Mitarbeiterunterkünfte
Medizinisches Anfrageformular für Mitarbeiter
V. Definitionen:
Einfache Anwendung: die proaktive Praxis, Zugang zu Informationen, Aktivitäten oder Umgebungen auf eine Weise bereitzustellen, die inklusiv, gerecht, sinnvoll und für möglichst viele Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar ist.
Hilfsmittel und Dienste: Sorgen Sie für eine effektive Kommunikation und setzen Sie qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher und Protokollanten ein. Nutzen Sie Echtzeit-Untertitel, Untertitel, alternative Formate, zugängliche elektronische und Informationstechnologie usw.
Beispiel: Bereitstellung präziser Untertitel für Videoinhalte für gehörlose oder schwerhörige Personen, damit diese auf gleichermaßen integrierte Weise auf dieselben Informationen zugreifen können.
Behinderung: Nach dem Americans with Disabilities Act (ADA) wird der Begriff „Behinderung“ definiert als eine Person, 1) die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt, oder 2) die in der Vergangenheit oder nach Aktenlage eine solche Beeinträchtigung hatte, oder 3) die von anderen als Person mit einer solchen Beeinträchtigung wahrgenommen wird.
Wesentliche Job-Funktionen: Wesentliche Funktionen sind die für die Stelle wesentlichen Tätigkeiten, die vom Arbeitgeber als wesentlich für die Ausübung der Stelle erachtet werden. Eine Funktion ist wesentlich, wenn deren Nichterfüllung oder Änderung die Stelle und/oder den Beruf, für den die Stelle geschaffen wurde, grundlegend verändern würde.
Gleicher Zugang und Chancen: die Möglichkeit für eine qualifizierte Person mit Behinderung, an Bildungshilfen, -leistungen oder -diensten teilzunehmen oder davon zu profitieren, die gleichwertig und genauso effektiv sind wie die Möglichkeiten, die anderen geboten werden.
Interaktiver Prozess: Ein Gespräch über die Behinderung eines Bewerbers oder Mitarbeiters – Bewerber oder Mitarbeiter, Gesundheitsdienstleister und Arbeitgeber informieren sich über die Art der Behinderung und die möglichen Einschränkungen, die seine Fähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Aufgaben beeinträchtigen können. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für die Einhaltung des Americans with Disabilities Act.
Wichtige Lebensaktivitäten: Unter den wesentlichen Lebensaktivitäten verstehen wir gemäß ADA die Funktionen, die für das tägliche Leben einer Person am wichtigsten sind, wie etwa Atmen, Gehen, Sprechen, Hören, Sehen, Schlafen, sich um sich selbst kümmern, manuelle Aufgaben ausführen und Arbeiten.
Mit dem Änderungsgesetz zum Americans with Disabilities Act von 2008 wurde der Begriff „wichtige Körperfunktionen“ um Funktionen wie Funktionen des Immunsystems, normales Zellwachstum, Verdauungs-, Darm-, Blasen-, neurologische, Gehirn-, Atmungs-, Kreislauf-, Hormon- und Fortpflanzungsfunktionen erweitert.
Qualifizierte Person mit Behinderung: Eine Person mit einer Behinderung, die gemäß der Definition in der Lage ist, die mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten (d. h. die wesentlichen Funktionen) angemessen auszuführen und die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen, Ausbildungen und sonstigen arbeitsbezogenen Anforderungen der Position erfüllt, die die Person innehat oder anstrebt.
Angemessene Vorkehrungen: Angemessene Anpassungen im Bewerbungsprozess ermöglichen es qualifizierten Menschen mit Behinderungen, für die angestrebte Stelle berücksichtigt zu werden, das Arbeitsumfeld oder die Art und Weise der Arbeitsausführung so anzupassen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit angemessen ausüben kann. Eine Anpassung ist angemessen, wenn sie die durch die Beeinträchtigung der Person bedingten Leistungseinschränkungen beseitigt oder abmildert und dem Arbeitgeber keine unangemessenen Härten verursacht. Anpassungen werden im Dialog mit dem potenziellen oder aktuellen Mitarbeiter festgelegt und richten sich nach der Art der Stelle und den Abteilungszuständigkeiten. Beispiele für Anpassungen sind unter anderem:
Geänderte Arbeitszeiten und flexible Urlaubsregelungen zur Berücksichtigung medizinischer Behandlungen und Einschränkungen.
Umbau oder Neuanschaffung von Geräten und Hilfsmitteln.
Schwangerschaftsbedingte Beschwerden fallen unter den Pregnant Workers Fairness Act („PWFA“). Im Rahmen des PWFA haben Bewerberinnen und Bewerber sowie Arbeitnehmerinnen möglicherweise Anspruch auf angemessene Vorkehrungen aufgrund bekannter Einschränkungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder damit verbundenen Erkrankungen, sofern diese dem Arbeitgeber keine unzumutbare Härte bereiten.
Wesentliche Einschränkung: Die Bedingungen, die Art und die Dauer, unter denen eine Person eine bestimmte wichtige Lebensaktivität ausführen kann, sind im Vergleich zu den Bedingungen, der Art und der Dauer, unter denen der Durchschnittsmensch in der Gesamtbevölkerung dieselbe wichtige Lebensaktivität ausführen kann, erheblich eingeschränkt.
Unbillige Härte: Eine Anpassung oder Maßnahme, die unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Größe des Colleges, seinen finanziellen Ressourcen sowie der Art und Struktur seines Betriebs erhebliche Schwierigkeiten oder Kosten verursacht. Unzumutbare Härte bezieht sich auch auf eine Anpassung, die übermäßig umfangreich, erheblich oder störend ist oder die Art der Stelle grundlegend verändern würde.
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