Der Zweck dieser Unterkunftsrichtlinie besteht darin, sicherzustellen, dass das Hudson County Community College („College“) Personen mit Behinderungen oder unterschiedlichen Lern- und Arbeitsfähigkeiten gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten, Programmen, Dienstleistungen und Einrichtungen bietet. Diese Studenten, Mitarbeiter und Mitglieder der Öffentlichkeit, die von den Programmen und Dienstleistungen der Hochschule profitieren, sind wesentliche Mitglieder der vielfältigen Kultur auf unserem Campus. Das College ist bestrebt, diesen Personen eine integrative Bildungserfahrung zu bieten.
Das College und sein Kuratorium („Vorstand“) verbieten Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Das College ist bestrebt, Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichen Lern- und Arbeitsfähigkeiten einen gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten, Programmen, Dienstleistungen und Einrichtungen gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 in der 2008 geänderten Fassung zu ermöglichen. Abschnitt 504 des Rehabilitation Act von 1973 (Abschnitt 504); das New Jersey Law Against Discrimination, das Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verbietet; und andere anwendbare Regeln und Vorschriften, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.
Das College ist sich bewusst, dass manche Personen, darunter auch Personen mit Behinderungen im Sinne der geltenden Gesetze, angemessene Vorkehrungen benötigen, um an den Bildungsprogrammen, Diensten und Aktivitäten des College teilzunehmen oder davon zu profitieren und gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten zu haben.
Das College wird angemessene und geeignete Unterkünfte im Einklang mit den geltenden Gesetzen bereitstellen, um qualifizierten Mitarbeitern, Studenten und Mitgliedern der Öffentlichkeit die uneingeschränkte Teilnahme an der Campus-Community zu ermöglichen. Mitarbeiter, Studenten und Mitglieder der Öffentlichkeit mit Behinderungen, die Unterkünfte suchen, sollten das Office of Accessibility Services über alle Unterkunftswünsche informieren und alle erforderlichen Belege vorlegen.
Der Vorstand überträgt dem Präsidenten die Verantwortung, Verfahren und Richtlinien für die Umsetzung dieser Richtlinie zu entwickeln. Das Office of Accessibility Services stellt die Einhaltung dieser Richtlinie in allen Belangen sicher.
Das College setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützung ein, indem es Mitarbeitern mit nachgewiesenen Behinderungen sowie medizinischen oder schwangerschaftsbedingten Beschwerden angemessene Vorkehrungen gemäß der Richtlinie zu Vorkehrungen bietet. Das unten beschriebene Verfahren wurde implementiert, damit Mitarbeiter angemessene Vorkehrungen beantragen können.
I. Verfahren für Mitarbeiter zur Beantragung von Unterkünften
Die Verantwortung für die Beantragung angemessener Vorkehrungen liegt beim potenziellen oder aktuellen Mitarbeiter mit Behinderung. Die Beantragung und Festlegung angemessener Vorkehrungen erfolgt durch den Leiter für Barrierefreiheit im Büro für Barrierefreiheit oder einen Beauftragten. Qualifizierte Bewerber und Mitarbeiter, die eine Vorkehrung benötigen, können dies jederzeit mündlich oder schriftlich beim Leiter oder einem Beauftragten beantragen.
Das folgende Verfahren beschreibt, wie ein potenzieller oder aktueller Mitarbeiter eine angemessene Anpassung beantragen kann:
Verzögerungen bei der Bereitstellung der angeforderten Unterlagen können dazu führen, dass angemessene Anpassungswünsche nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.
II. Entscheidung über den Antrag auf angemessene Vorkehrungen:
Nach sorgfältiger Prüfung des Verfahrens informiert der Direktor den Mitarbeiter schriftlich über die Genehmigung oder die Gründe für die Ablehnung des Antrags. Sollten Mitarbeiter mit der Entscheidung oder dem vorgeschlagenen Anpassungsplan nicht einverstanden sein, können sie über das Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter und Community-Mitglieder des Accessibility Services Einspruch einlegen..
III. Ressourcen für Menschen mit Behinderung und Unterbringung:
Fragen oder Bedenken bezüglich der Richtlinie, des Verfahrens oder Vorwürfe der Nichteinhaltung sollten an Folgendes gerichtet werden:
Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L010)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
dlopezFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
Josianne Payoute
Direktor für Sozialleistungen und Vergütungen
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4072
jpayouteFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
TBA
Vizepräsident für Personalwesen
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07307
(201) 360-4071
Yeurys Pujols, Ed.D.
Vizepräsident für institutionelles Engagement und Exzellenz
Titel IX Koordinator
Büro für institutionelles Engagement und Exzellenz
71 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07307
(201) 360-4628
ypujolsFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
IV. Formulare für Mitarbeiter, die angemessene Vorkehrungen beantragen:
Bei Fragen oder Anliegen zu den Antragsformularen wenden Sie sich bitte an das Office of Accessibility Services. Alternative Formate sind auf Anfrage erhältlich.
Antragsformular für Mitarbeiterunterkünfte
Medizinisches Anfrageformular für Mitarbeiter
V. Definitionen:
Einfache Anwendung: die proaktive Praxis, Zugang zu Informationen, Aktivitäten oder Umgebungen auf eine Weise bereitzustellen, die inklusiv, gerecht, sinnvoll und für möglichst viele Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar ist.
Hilfsmittel und Dienste: Sorgen Sie für eine effektive Kommunikation und setzen Sie qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher und Protokollanten ein. Nutzen Sie Echtzeit-Untertitel, Untertitel, alternative Formate, zugängliche elektronische und Informationstechnologie usw.
Beispiel: Bereitstellung präziser Untertitel für Videoinhalte für gehörlose oder schwerhörige Personen, damit diese auf gleichermaßen integrierte Weise auf dieselben Informationen zugreifen können.
Behinderung: Nach dem Americans with Disabilities Act (ADA) wird der Begriff „Behinderung“ definiert als eine Person, 1) die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt, oder 2) die in der Vergangenheit oder nach Aktenlage eine solche Beeinträchtigung hatte, oder 3) die von anderen als Person mit einer solchen Beeinträchtigung wahrgenommen wird.
Wesentliche Job-Funktionen: Wesentliche Funktionen sind die für die Stelle wesentlichen Tätigkeiten, die vom Arbeitgeber als wesentlich für die Ausübung der Stelle erachtet werden. Eine Funktion ist wesentlich, wenn deren Nichterfüllung oder Änderung die Stelle und/oder den Beruf, für den die Stelle geschaffen wurde, grundlegend verändern würde.
Gleicher Zugang und Chancen: die Möglichkeit für eine qualifizierte Person mit Behinderung, an Bildungshilfen, -leistungen oder -diensten teilzunehmen oder davon zu profitieren, die gleichwertig und genauso effektiv sind wie die Möglichkeiten, die anderen geboten werden.
Interaktiver Prozess: Ein Gespräch über die Behinderung eines Bewerbers oder Mitarbeiters – Bewerber oder Mitarbeiter, Gesundheitsdienstleister und Arbeitgeber informieren sich über die Art der Behinderung und die möglichen Einschränkungen, die seine Fähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Aufgaben beeinträchtigen können. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für die Einhaltung des Americans with Disabilities Act.
Wichtige Lebensaktivitäten: Unter den wesentlichen Lebensaktivitäten verstehen wir gemäß ADA die Funktionen, die für das tägliche Leben einer Person am wichtigsten sind, wie etwa Atmen, Gehen, Sprechen, Hören, Sehen, Schlafen, sich um sich selbst kümmern, manuelle Aufgaben ausführen und Arbeiten.
Mit dem Änderungsgesetz zum Americans with Disabilities Act von 2008 wurde der Begriff „wichtige Körperfunktionen“ um Funktionen wie Funktionen des Immunsystems, normales Zellwachstum, Verdauungs-, Darm-, Blasen-, neurologische, Gehirn-, Atmungs-, Kreislauf-, Hormon- und Fortpflanzungsfunktionen erweitert.
Qualifizierte Person mit Behinderung: Eine Person mit einer Behinderung, die gemäß der Definition in der Lage ist, die mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten (d. h. die wesentlichen Funktionen) angemessen auszuführen und die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen, Ausbildungen und sonstigen arbeitsbezogenen Anforderungen der Position erfüllt, die die Person innehat oder anstrebt.
Angemessene Vorkehrungen: Angemessene Anpassungen im Bewerbungsprozess ermöglichen es qualifizierten Menschen mit Behinderungen, für die angestrebte Stelle berücksichtigt zu werden, das Arbeitsumfeld oder die Art und Weise der Arbeitsausführung so anzupassen, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit angemessen ausüben kann. Eine Anpassung ist angemessen, wenn sie die durch die Beeinträchtigung der Person bedingten Leistungseinschränkungen beseitigt oder abmildert und dem Arbeitgeber keine unangemessenen Härten verursacht. Anpassungen werden im Dialog mit dem potenziellen oder aktuellen Mitarbeiter festgelegt und richten sich nach der Art der Stelle und den Abteilungszuständigkeiten. Beispiele für Anpassungen sind unter anderem:
Geänderte Arbeitszeiten und flexible Urlaubsregelungen zur Berücksichtigung medizinischer Behandlungen und Einschränkungen.
Umbau oder Neuanschaffung von Geräten und Hilfsmitteln.
Schwangerschaftsbedingte Beschwerden fallen unter den Pregnant Workers Fairness Act („PWFA“). Im Rahmen des PWFA haben Bewerberinnen und Bewerber sowie Arbeitnehmerinnen möglicherweise Anspruch auf angemessene Vorkehrungen aufgrund bekannter Einschränkungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder damit verbundenen Erkrankungen, sofern diese dem Arbeitgeber keine unzumutbare Härte bereiten.
Wesentliche Einschränkung: Die Bedingungen, die Art und die Dauer, unter denen eine Person eine bestimmte wichtige Lebensaktivität ausführen kann, sind im Vergleich zu den Bedingungen, der Art und der Dauer, unter denen der Durchschnittsmensch in der Gesamtbevölkerung dieselbe wichtige Lebensaktivität ausführen kann, erheblich eingeschränkt.
Unbillige Härte: Eine Anpassung oder Maßnahme, die unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Größe des Colleges, seinen finanziellen Ressourcen sowie der Art und Struktur seines Betriebs erhebliche Schwierigkeiten oder Kosten verursacht. Unzumutbare Härte bezieht sich auch auf eine Anpassung, die übermäßig umfangreich, erheblich oder störend ist oder die Art der Stelle grundlegend verändern würde.
Das College hat dieses interne Berufungsverfahren für Mitarbeiter mit Behinderungen eingeführt, die die ordnungsgemäßen Verfahren zur rechtzeitigen Beantragung von Vorkehrungen befolgt haben, aber der Meinung sind, dass ihnen keine angemessenen Vorkehrungen gewährt oder angemessene Vorkehrungen verweigert wurden, oder glauben, dass genehmigte Vorkehrungen nicht wirksam umgesetzt wurden.
Das College wird, soweit möglich, zunächst versuchen, alle Beschwerden im informellen Verfahren zu klären, wie unten beschrieben. Wenn das Problem dadurch nicht gelöst werden kann, wird das formelle Verfahren genutzt, um nach einer Untersuchung eine Entscheidung zu treffen.
Das OAS-Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen Richtlinien und Verfahren des College.
Das College verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die eine Berufung oder Beschwerde einreichen.
Informeller Prozess
Formaler Prozess
Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L011)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
dlopezFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
TBD
Vizepräsident für Personalwesen
Stellvertretender Title IX-Koordinator
Personalabteilung
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4071
Das College hat dieses interne Beschwerdeverfahren für Studierende mit Behinderungen eingeführt, die die ordnungsgemäßen Verfahren zur rechtzeitigen Beantragung von Erleichterungen befolgt haben, jedoch der Ansicht sind, dass ihnen keine angemessenen Erleichterungen gewährt oder verweigert wurden oder dass genehmigte Erleichterungen nicht wirksam umgesetzt wurden.
Das College wird, soweit möglich, zunächst versuchen, alle Beschwerden im informellen Verfahren zu klären, wie unten beschrieben. Wenn das Problem dadurch nicht gelöst werden kann, wird das formelle Verfahren genutzt, um nach einer Untersuchung eine Entscheidung zu treffen.
Das OAS-Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen Richtlinien und Verfahren des College.
Das College verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, die eine Berufung oder Beschwerde einreichen.
Informeller Prozess
Formaler Prozess
Danielle L. Lopez
Direktor für Barrierefreiheitsdienste
Abschnitt 504/Titel II Einrichtungenkoordinator
Büro für Barrierefreiheitsdienste
71 Sip Avenue (L011)
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-5337
dlopezFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
Yeurys Pujols, Ed.D
Vizepräsident für institutionelles Engagement und Exzellenz
Titel IX Koordinator
Büro für institutionelles Engagement und Exzellenz
70 Schluck Avenue
Jersey City, NJ, 07306
(201) 360-4071
ypujolsFREEHUDSONCOUNTYCOMMUNITYCOLLEGE
Genehmigt: Mai 2021; Februar 2023
Genehmigt durch: Kuratorium
Kategorie: Barrierefreiheitsdienste
Unterkategorie: Unterkünfte
Zuständige Stelle(n): Accessibility Services
Geplante Überprüfung: Februar 2026
Akademische Anpassungen: Akademische Anpassungen sind vorgeschriebene Änderungen oder Dienste, die Schülern mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten ermöglichen. Sie werden individuell, von Fall zu Fall und speziell auf die behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen jedes Schülers abgestimmt.
Einfache Anwendung: Die proaktive Vorgehensweise, Zugang zu Informationen, Aktivitäten oder Umgebungen auf eine Weise bereitzustellen, die inklusiv, gleichwertig, sinnvoll und für möglichst viele Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar ist.
Hilfsmittel und Dienste: Geräte oder Dienste, die eine effektive Kommunikation gewährleisten und qualifizierte Gebärdendolmetscher, Notizgeräte, Echtzeit-Untertitel, Untertitel für Hörgeschädigte, alternative Formate, zugängliche elektronische und Informationstechnologie usw. umfassen. Die geeigneten Hilfsmittel und Dienste werden von Fall zu Fall individuell bestimmt.
Behinderung: Unter dem ADA wird der Begriff „Behinderung“ definiert als eine Person 1) die eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt oder 2) die eine Vorgeschichte oder Aufzeichnung einer solchen Beeinträchtigung aufweist oder 3) die von anderen als Person mit einer solchen Beeinträchtigung wahrgenommen wird.
Belege für die Behinderung: Aktuelle medizinische, psychologische, pädagogische oder andere relevante Unterlagen von einem anerkannten Dritten, die belegen, dass eine Person eine Behinderung im Sinne der oben genannten Definition hat. Die Unterlagen zeigen, wie sich die Behinderung auf die Fähigkeit der Person auswirkt, wichtige Arbeitsaufgaben zu erfüllen oder an Bildungsangeboten teilzunehmen.
Diskriminierung: Eine absichtliche oder unabsichtliche Handlung, die sich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer oder mehreren geschützten Klassen, einschließlich Behinderung, nachteilig auf Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten auswirkt. Das Versäumnis, einer qualifizierten Person mit Behinderung angemessene Vorkehrungen zu treffen, kann eine Form der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung sein, es sei denn, solche angemessenen Vorkehrungen würden eine unzumutbare Härte darstellen oder die Anforderungen der Arbeitsstelle oder des Ausbildungsprogramms der betreffenden Person grundlegend verändern.
Wesentliche Job-Funktionen: Wesentliche Aufgabenfunktionen beziehen sich auf die grundlegenden Pflichten einer Position, die ein Mitarbeiter ausführen können muss, entweder mit oder ohne angemessene Anpassungen. Diese Funktionen sind für die Stelle von entscheidender Bedeutung und werden in der Regel in Stellenbeschreibungen aufgeführt, damit Bewerber und Mitarbeiter die Kernaufgaben und Anforderungen der Stelle verstehen.
Gleicher Zugang und Chancen: Die Möglichkeit für eine qualifizierte Person mit Behinderung, an Bildungshilfen, Leistungen oder Diensten teilzunehmen oder davon zu profitieren, die gleichwertig und genauso wirksam sind wie die Möglichkeiten, die anderen geboten werden.
Interaktiver Prozess: Der interaktive Prozess ist das Verfahren, bei dem der Mitarbeiter oder Student in fortlaufender Kommunikation steht, um Hindernisse zu identifizieren und angemessene Anpassungen oder akademische Anpassungen zu ermöglichen. Der interaktive Prozess ist ein individueller Ansatz und umfasst häufig eine Überprüfung der Fähigkeiten und Einschränkungen des Einzelnen (einschließlich unterstützender Dokumentation).
Wichtige Lebensaktivitäten: Gemäß dem Americans with Disabilities Act („ADA“) beziehen sich wichtige Lebensaktivitäten auf die Funktionen, die für das tägliche Leben einer Person am wichtigsten sind, wie etwa Atmen, Gehen, Sprechen, Hören, Sehen, Schlafen, sich um sich selbst kümmern, manuelle Aufgaben ausführen und Arbeiten.
Mit dem Americans with Disabilities Amendments Act („ADAAA“) aus dem Jahr 2008 wurde der Begriff „wichtige Körperfunktionen“ um Funktionen wie Funktionen des Immunsystems, normales Zellwachstum, Verdauung, Darm, Blase, neurologische Funktionen, Gehirn, Atmung, Kreislauf, endokrine Funktionen und Fortpflanzungsfunktionen erweitert.
Qualifizierte Person mit Behinderung: Eine Person mit einer Behinderung, die gemäß Definition die mit der Stelle verbundenen Tätigkeiten (d. h. die wesentlichen Funktionen) angemessen ausführen kann und die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen, Ausbildungen und sonstigen arbeitsbezogenen Anforderungen der Stelle erfüllt, die die Person innehat oder anstrebt. Ein qualifizierter Student mit einer Behinderung ist jemand, der die akademischen und wesentlichen Anforderungen oder technischen Standards für die Zulassung zum oder die Teilnahme am gewählten Programm erfüllt.
Angemessene Vorkehrungen: Angemessene Anpassungen beziehen sich auf Anpassungen oder Vorkehrungen, die für qualifizierte Personen mit Behinderungen getroffen werden, um ihnen Zugang zu gewähren oder ihnen zu ermöglichen, die wesentlichen Anforderungen oder technischen Standards einer Rolle zu erfüllen. Anpassungen sollen Hindernisse am Arbeitsplatz beseitigen, damit qualifizierte Personen ihre Arbeitsaufgaben erfüllen können. Eine Anpassung ist angemessen, wenn sie die durch die Behinderung der Person verursachten Leistungshindernisse beseitigt oder abmildert und dem Arbeitgeber keine unangemessenen Härten verursacht. Anpassungen werden während des interaktiven Prozesses mit dem potenziellen oder aktuellen Mitarbeiter festgelegt und richten sich nach der Art der Arbeit und den Abteilungsverantwortlichkeiten. Für qualifizierte Studierende können angemessene Anpassungen Anpassungen an Richtlinien, Verfahren, Praktiken oder Programmen umfassen, die einen gleichberechtigten Zugang zu akademischen und außerschulischen Programmen bieten.
Schwangerschaft, Geburt oder ein damit verbundener medizinischer Zustand: Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen fallen unter den Pregnant Workers Fairness Act („PWFA“). Im Rahmen des PWFA haben Bewerber oder Mitarbeiter möglicherweise Anspruch auf angemessene Vorkehrungen aufgrund bekannter Einschränkungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder damit verbundenen Erkrankungen, die dadurch bedingt sind oder daraus entstehen, es sei denn, die Vorkehrungen würden dem Arbeitgeber unzumutbare Härten bereiten. Potenzielle oder aktuelle Arbeitgeber können beim Office of Accessibility Services eine Vorkehrung beantragen.
Unbillige Härte: Eine Maßnahme, die erhebliche Schwierigkeiten oder Kosten verursachen oder Richtlinien und Verfahren, die wesentlichen Anforderungen einer Arbeitsfunktion oder die grundlegende Art des akademischen Programms grundlegend ändern würde. Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, wird von Fall zu Fall entschieden. Wenn eine bestimmte Anpassung eine unzumutbare Härte darstellt, sollte das College prüfen, ob eine alternative Anpassung verfügbar ist, die keine unzumutbare Härte darstellt.
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