I. Einleitung
Der Zweck dieses Reiseverfahrens besteht darin, die grundlegenden Richtlinien für alle Mitarbeiter, definiert als Angestellte des Staates New Jersey, festzulegen, die in offizieller Geschäftsreise des Hudson County Community College („College“) reisen. Die Absicht dieses Verfahrens besteht darin, dass der einzelne Reisende bei einer offiziellen Geschäftsreise des College weder persönliches Geld gewinnt noch verliert. Alle erstattungsfähigen Reisen müssen vor Reiseantritt genehmigt werden. Alle genehmigten Reisen müssen für das Erreichen der Ziele oder die Erfüllung der Verantwortlichkeiten einer bestimmten Abteilung unerlässlich sein und müssen für das College auf die wirtschaftlichste und praktischste Weise durchgeführt werden.
a. Verpflegungsgeld – einschließlich Trinkgelder, das College gewährt den von der General Services Administration („GSA“) festgelegten Bundessatz pro Tag. Quittungen müssen die Ausgaben belegen. Es darf keine Rückerstattung von Verpflegungskosten beantragt werden, die in Konferenz- oder Verbandsregistrierungsgebühren enthalten sind. Weitere Informationen zu standortabhängigen Sätzen finden Sie in den Richtlinien unter https://www.gsa.gov/travel/plan-book/per-diem-rates/per-diem-rates-lookup/?action=perdiems_report&state=&fiscal_year=2021&zip=07306&city.
B. Kfz-Zuschuss – wenn die Nutzung des Privatfahrzeugs des Mitarbeiters aufgrund von Nah- oder Kurzstreckenfahrten erforderlich ist, wird dem Mitarbeiter der entsprechende Kilometersatz zuzüglich Maut und Parkgebühren erstattet, zusammen mit einem Nachweis über die zurückgelegte Strecke und Beleg über die Spesen. Der anwendbare Kilometersatz ist in der Regel der vom IRS genehmigte Satz.
C. Quittungen – erforderlich für alle Kostenerstattungen. Ohne entsprechende Belege werden keine Auslagen erstattet.
6. Bevor der Mitarbeiter das Reisekostenerstattungsformular an die Buchhaltungsabteilung einreicht, muss er das Formular und die Belege seinem Vorgesetzten und dem entsprechenden Dekan oder leitenden Angestellten zur Genehmigung und Bestätigung vorlegen, dass die geltend gemachten erstattungsfähigen Ausgaben innerhalb der Grenzen und Zulagen des College liegen. Es ist wichtig, dass der Vorgesetzte eines Mitarbeiters den Erstattungsantrag nur für „angemessene und notwendige“ Ausgaben überprüft und genehmigt. Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, sein Geschäftsgespür einzusetzen, wenn ein bestimmter Posten, der nicht in der Richtlinie oder im Verfahren aufgeführt ist, zur Genehmigung vorgelegt wird.
7. Reiseantragsformulare (Anhang A) und Reisekostenerstattungsformulare (Anhang B) sind im College-Finanzportal verfügbar.
II. Genehmigungen
Dieses Verfahren gilt für alle Verwaltungsangestellten, Lehrkräfte und Mitarbeiter sowie für andere Personen, die im Auftrag des College reisen dürfen. Die Einhaltung dieses Verfahrens liegt in der Verantwortung der Person, die im Auftrag des College reist. Dieses Verfahren gilt für alle Reisen, unabhängig von der Finanzierungsquelle.
Erfolgt die Reisekostenerstattung aus einem Zuschuss oder Vertrag, muss der Mitarbeiter zuvor die Genehmigung des Grants Wenden Sie sich an das College-Büro oder die Buchhaltungsabteilung, um sicherzustellen, dass alle voraussichtlichen Reisekosten gemäß den Bedingungen des Stipendiums oder Vertrags erstattet werden können.
Von Mitarbeitern, die in offizieller College-Angelegenheit reisen, wird erwartet, dass sie bei der Kostenübernahme die gleiche Sorgfalt walten lassen, die eine umsichtige Person auch bei einer privaten Geschäftsreise auf eigene Kosten walten lassen würde. Ausgaben für genehmigte Reisen werden nur gemäß diesen College-Reiseverfahren erstattet.
A. Reisegenehmigungen
Sämtliche Konferenz-, Kongress-, Mitarbeiterschulungs-, Workshop- und Seminarreisen bedürfen der vorherigen Genehmigung gemäß diesem Verfahren.
B. Zulässige Ausgaben
Die Erstattung von Reisekosten ist auf jene Kosten beschränkt, die für die Abwicklung der offiziellen Geschäfte des Colleges erforderlich sind. Es werden nur die tatsächlichen und notwendigen Kosten erstattet, die dem Reisenden bei der Ausübung seiner offiziellen Pflichten im normalen Rahmen entstehen. Geschäftsausgaben müssen angemessen und notwendig sein. Die Erstattung von Trinkgeldern, Gratifikationen und ähnlichen Gebühren ist zulässig, sofern die gezahlten Beträge innerhalb der üblichen anerkannten Standards liegen.
C. Außerordentliche Aufwendungen
Anträge auf Erstattung außergewöhnlicher oder ungewöhnlicher Ausgaben, die vor Reiseantritt nicht vorhersehbar waren oder die die zulässigen Höchstsätze überschreiten, müssen vor der Erstattung genehmigt werden. Auf dem Reisekostenerstattungsformular muss eine schriftliche Begründung ausgefüllt werden, in der die Umstände dargelegt werden, die die Kosten verursacht haben, zusammen mit allen entsprechenden Belegdokumenten, die zur Genehmigung direkt an den zuständigen Abteilungsleiter, Dekan oder Vizepräsidenten gesendet werden müssen. Der Präsident muss außergewöhnliche Situationen für leitende Angestellte oder Treuhänder genehmigen. Die dokumentierte Genehmigung sollte dann den entsprechenden Formularen beigefügt und zur Erstattung an die Buchhaltung übermittelt werden.
D. Besondere Bedingungen
Mitarbeiter mit besonderen Reiseanforderungen, die in diesen Richtlinien nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sollten sich zur Genehmigung an den entsprechenden Abteilungsleiter, Dekan oder Vizepräsidenten und bei Bedarf an den College-Präsidenten wenden.
III. Verfahren
A. Der Genehmigungsprozess
B. Vorbereitung und Verteilung des Reiseantragsformulars
C. Schulung der Mitarbeiter
Personalschulungen, die dazu dienen sollen, die Fähigkeiten eines Mitarbeiters zu verbessern, aktuelle Fähigkeiten in Bezug auf technologische Entwicklungen aufrechtzuerhalten und/oder Kenntnisse/neue Informationen zu erlangen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorgesetzten des Mitarbeiters. Wenn es sich um eine Reise handelt, muss außerdem ein Reiseantragsformular erstellt und gemäß diesem Verfahren zur Genehmigung eingereicht werden. Wie oben erwähnt, ist für Mietfahrzeuge und Übernachtungsmöglichkeiten unabhängig von den Kosten ein Reiseantragsformular erforderlich.
V. Transport
Von Reisenden wird erwartet, dass sie, soweit möglich, das günstigste Transportmittel verwenden. Für Verwaltungsreisen kann ein College-eigenes, privates oder gemietetes Fahrzeug, ein öffentlicher Nahverkehrsdienst, ein Taxi oder ein Autoservice genutzt werden.
A. College-Fahrzeuge
College-Fahrzeuge dürfen nur für College-bezogene Fahrten und nicht für den persönlichen Gebrauch verwendet werden, es sei denn, dies wurde vom Kuratorium ausdrücklich genehmigt. Die Fahrer müssen alle geltenden Straßenverkehrsgesetze und -vorschriften einhalten, einen gültigen Führerschein besitzen und sind persönlich für Bußgelder für alle Straßenverkehrsverstöße und Verkehrsverstöße verantwortlich, die während oder infolge der Nutzung des College-Fahrzeugs entstehen.
Vereinbarungen zur Reservierung und Abholung von College-Fahrzeugen müssen mit den College-Einrichtungen oder dem Sicherheitsbüro getroffen werden. Das Sicherheitsbüro führt eine Liste autorisierter Fahrer für College-Fahrzeuge. Außerordentliche Ausgaben (z. B. Reifenreparatur, Reparatur von Fahrzeugteilen) im Zusammenhang mit der Nutzung des College-Fahrzeugs sind erstattungsfähig, sofern eine angemessene schriftliche Erklärung und Belege vorgelegt und genehmigt werden.
B. Fahrzeuge in Privatbesitz
Mitarbeiter, die private Fahrzeuge für offizielle Zwecke nutzen, erhalten eine Rückerstattung der gefahrenen Kilometer zu dem vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegten Satz. Auslagen für Maut- und Parkgebühren werden in Höhe der anfallenden Kosten erstattet.
C. Mietfahrzeuge
Bestimmte ungewöhnliche Umstände, wie die Nichtverfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel oder die Unmöglichkeit anderer Fortbewegungsmittel, können die Anmietung eines Fahrzeugs erforderlich machen. In solchen Fällen muss der Mitarbeiter unabhängig von den Kosten vor dem Reisedatum eine schriftliche Begründung für die Nutzung eines Mietfahrzeugs auf dem Reiseantragsformular vorlegen. Die Begründung muss die Notwendigkeit der Anmietung darlegen, Gründe angeben, warum andere Transportmittel nicht verfügbar oder praktikabel sind, und die geschätzten Gesamtkosten enthalten. Die Genehmigung ist, falls erteilt, auf die Anmietung eines Kleinwagens oder Mittelklassefahrzeugs beschränkt. Mietfahrzeuge dürfen nicht teurer sein als die geltenden Marktpreise, und dem Reisegutschein müssen Originalkopien der Kilometerstände des Mietvertrags am Abfahrts- und Rückgabeort sowie Zahlungsbelege beigefügt sein, damit diese Kosten erstattet werden können.
D. Öffentliche Verkehrsunternehmen
Die An- und Abreise zum Zielort sollte auf dem direktesten und günstigsten Weg erfolgen. Die Erstattung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Reisekosten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Flugzeug). Für Bahn- und Flugreisen sind Originalbelege erforderlich. Für Flug- und Bahnreisen wird die Reisebus- oder Economy-Klasse genutzt.
E. Taxis und Flughafen-Autoservice
Notwendige Taxigebühren sind zulässig, jedoch nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht ohne weiteres verfügbar oder praktisch sind oder im Notfall. Regelmäßige Fahrdienste können zum/vom Zuhause eines Mitarbeiters und zum Flughafen sowie zum/vom Flughafen und zum Reiseziel in Anspruch genommen werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht verfügbar oder praktisch sind, und nur dann, wenn der Fahrdienst kostengünstiger als ein Taxi ist.
VI. Kongresse, Konferenzen, Mitarbeiterschulungen, Workshops
Eine Definition: Unter Konferenz- und Kongressreisen werden Reisen verstanden, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Pflichten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters stehen, jedoch zu folgenden Zwecken unternommen werden:
Reisen außerhalb der Vereinigten Staaten erfordern unabhängig von den Kosten die Genehmigung des Dekans, des Abteilungsvizepräsidenten und des College-Präsidenten.
B. Ausgaben: Bei Kongressen, Konferenzen, Mitarbeiterschulungen, Workshops, Trainingsseminaren und Reisen mit einer Dauer von mehr als 24 Stunden, die eine Übernachtung erfordern (einschließlich Situationen, in denen eine Pauschalvereinbarung Unterkunft und Verpflegung als integralen Bestandteil der geplanten Aktivitäten umfasst), sind die zulässigen (GSA-)Tagesgelderstattungen (gemäß Gewerkschaftsvertrag) auf die tatsächlichen angemessenen Ausgaben begrenzt.
C. Tagesausflüge: Mahlzeiten für Tagesausflüge ohne Übernachtung werden nicht erstattet, außer in Fällen, in denen die Reise an Orte führt, wo die Verpflegungskosten höher sind als die am College oder in dessen Nähe, oder in denen die Dauer eines Tagesausflugs länger als ein typischer Arbeitstag wäre.
D. Übernachtungskosten: Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, die integraler Bestandteil der geplanten Aktivitäten einer Konferenz, Tagung, Mitarbeiterschulung usw. sind, werden vollständig erstattet. Die Erstattung von Verpflegungskosten ist auf die Verpflegungspauschale beschränkt. Wenn die Unterkunft kein integraler Bestandteil der Veranstaltung ist, haben Mitarbeiter Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Einzelzimmer in einem Business-Class-Hotel.
E. Anmeldegebühren: Die Teilnahmegebühren für Tagungen oder Workshops sind erstattungsfähig. Für die Teilnahmegebühr sind die Originalbelege vorzulegen.
F. Ausgeschlossene Ausgaben
VII. Potenzielle Mitarbeiter und Gastredner
Reisekosten künftiger Mitarbeiter und Gastredner müssen genehmigt und erstattet werden. Dabei gelten die gleichen Bedingungen, Einschränkungen und Anforderungen wie für Mitarbeiter, die in College-Dienstreisen unterwegs sind, wie in diesem Verfahren dargelegt. Reisekostenerstattungen für künftige Mitarbeiter und Gastredner liegen jedoch im Ermessen des Bewerbers.
Die Erstattung von Umzugskosten wird ohne die Zustimmung des Kuratoriums nicht genehmigt.
Der Dekan, der Abteilungsleiter oder der Vorsitzende des Auswahlausschusses ist dafür verantwortlich, die Person über die Richtlinien und Verfahren für Reisen zu informieren, insbesondere in Bezug auf abgedeckte und ausgeschlossene Ausgaben, und darüber, wie eine Erstattung der Reisekosten beantragt werden kann. Für zulässige Ausgaben gilt folgendes Verfahren:
VIII. Erstattung von Reisekosten
Ein Reisekostenerstattungsbeleg (Anhang B) muss ausgefüllt und innerhalb von zwei (2) Wochen nach Abschluss der Konferenz oder Reise eingereicht werden. Genehmigte Reisekostenbelege müssen zusammen mit allen Originalbelegen und Belegen (Zertifikat/Anmeldeformular) für alle zur Erstattung beantragten Kosten an die Kreditorenbuchhaltung des Geschäftsbüros übermittelt werden.
Vom Kabinett genehmigt: Juli 2021
Verwandte Vorstandsrichtlinien: Buchhaltung, Reisekostenerstattung
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