Das Hudson County Community College („College“) und sein Kuratorium („Vorstand“) sind sich bewusst, dass unsere Studenten, Lehrkräfte und Mitarbeiter in ihrem Leben viele Verantwortungen tragen, darunter für einige auch die Verantwortung für die Betreuung von Kindern. Wir arbeiten daran, eine positive Beziehung zu Familien zu fördern, indem wir das ganze Schuljahr über familienfreundliche Veranstaltungen veranstalten.
Wenn ein mildernder Umstand eintritt, der Eltern oder Erziehungsberechtigte dazu zwingen würde, zu Hause zu bleiben, um sich um ihr/ihre(s) Kind(er) zu kümmern, könnten sie mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert werden, ob sie auf den Campus kommen sollen, da es keine Richtlinien gibt, die den Lehrkräften und/oder Lehrkräften Ermessensfreiheit einräumen. oder Vorgesetzte, die ihnen gestatten, ihr(e) Kind(er) auf den Campus zu bringen. Mit der Annahme der folgenden Richtlinie versucht das College, den Bedürfnissen von Eltern oder Erziehungsberechtigten gerecht zu werden und gleichzeitig sicherzustellen, dass es für andere Mitglieder der College-Gemeinschaft kaum oder gar nicht zu Störungen kommt.
Diese Richtlinie gilt für alle aktiv eingeschriebenen College-Studenten sowie für Lehrkräfte und Mitarbeiter des Colleges. Der Begriff „Kind(er)“ oder jede andere Variation dieses Begriffs, wie er hier verwendet wird, ist definiert als eine Person unter achtzehn (18) Jahren. Kinder dürfen zusammen mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten für begrenzte Zeiträume Büros und Einrichtungen des Colleges besuchen, mit Ausnahme von Klassenzimmern, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten Routinegeschäfte am College erledigen (z. B. Anmeldung für Kurse usw.). Unter keinen Umständen dürfen sich Kinder in oder in der Nähe von Bereichen aufhalten, in denen potenzielle Gefahren bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lebensmittel-, Bio- und Chemielabore. Es ist erforderlich, dass Kinder immer unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten stehen, und es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass ihre Kinder jederzeit ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Diese Anforderung ergibt sich aus Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Wohlbefindens der Kinder. Das College übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung oder Aufsicht von Kindern auf dem Campus.
Studierende, Lehrkräfte und Mitarbeiter, die Eltern oder Erziehungsberechtigte sind und ihre Kinder im Notfall zum Unterricht oder zur Arbeit begleiten müssen, müssen zunächst die Erlaubnis ihres Lehrers oder Vorgesetzten innerhalb einer angemessenen Frist einholen und einholen. Der Ausbilder oder Vorgesetzte sollte bei der Erteilung dieser Erlaubnis nach eigenem Ermessen folgende Faktoren berücksichtigen: Häufigkeit der Anfragen; Alter und/oder Verhalten des Kindes; Dauer des Besuchs; Art der Unterrichts-/Arbeitsumgebung; und ob die Umgebung einen ruhigen und sicheren Bereich bietet, in dem die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind beaufsichtigen können, ohne den Arbeitsplatz, die Aufmerksamkeit oder die Zeit anderer zu unterbrechen oder zu behindern.
Der Ausbilder/Betreuer ist nicht verpflichtet, die Erlaubnis zu erteilen, und seine Entscheidung ist endgültig. Wenn der Ausbilder/Betreuer dem Antrag des Elternteils oder Erziehungsberechtigten zustimmt, muss der Antrag zunächst mit dem Amt für öffentliche Sicherheit besprochen werden, um dieses gemäß den von den entsprechenden Ämtern und/oder Abteilungen angebotenen Verfahren über diese Genehmigung zu informieren.
In Angelegenheiten, die College-Mitarbeiter betreffen, kann der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter zusammenarbeiten, um, wenn dies als angemessen erachtet wird, eine alternative Arbeitsregelung anzubieten, wenn dem Kind der Aufenthalt im Arbeitsumfeld nicht gestattet ist, wie z. B. die Arbeit zu alternativen Arbeitszeiten oder die Arbeit von zu Hause aus.
Das College arbeitet mit Studierenden zusammen, die Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern sind, die möglicherweise mit Herausforderungen konfrontiert sind, die ihre Fähigkeit, ihre Bildungsziele zu erreichen, beeinträchtigen könnten. Studierenden mit anhaltenden Sorgen um die Kinderbetreuung wird empfohlen, die vom College bereitgestellten Unterstützungsangebote wie das Hudson Helps Resource Center zu nutzen. Wenn Studierende nicht am Unterricht teilnehmen können, weil ihr Kind nicht im Klassenzimmer sein darf, wird ihnen empfohlen, während der Sprechstunden entweder persönlich oder virtuell einen Termin mit ihrem jeweiligen Dozenten zu vereinbaren, um ihre aktuelle Situation zu besprechen. Studierende sollten proaktiv Kontakt zu ihrem Dozenten aufnehmen, um Störungen ihrer Ausbildung, wie beispielsweise versäumte Unterrichtsarbeiten oder Aufgaben, zu minimieren.
Der Vorstand überträgt dem Präsidenten die Verantwortung, Verfahren und Richtlinien für die Umsetzung dieser Richtlinie zu entwickeln. Das Personalbüro wird in Absprache mit dem Studenten- und Einschreibungsbüro die Einhaltung dieser Richtlinie in allen Studenten- und Personalangelegenheiten sicherstellen.
Genehmigt: August 2021
Genehmigt durch: Kuratorium
Kategorie: Kinder auf dem Campus
Unterkategorie: Kinder auf dem Campus
Geplante Überprüfung: August 2024
Zuständige Stelle(n): Studierendenangelegenheiten und Einschreibung, Personalwesen
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