Coronavirus-Terminologie

Verwendung und Definitionen

In offiziellen Regierungsrichtlinien, Medienberichten und in der breiten Öffentlichkeit werden im Zusammenhang mit dem 2019-nCoV (2019 Novel Coronavirus) und der daraus resultierenden COVID-19 (Coronavirus Disease 2019) zahlreiche verschiedene technische und juristische Begriffe verwendet.

Bestätigt: Der Patient erfüllt alle erforderlichen Kriterien, um als Patient Under Investigation (PUI) eingestuft zu werden, einschließlich Anzeichen, Symptome und Reisegeschichte. Eine Laborprobe wurde entnommen und von einem CDC-qualifizierten Labor getestet und das Ergebnis ist positiv.

Vermutlich: Der Patient erfüllt alle erforderlichen Kriterien, um als Patient Under Investigation (PUI) eingestuft zu werden, einschließlich Anzeichen, Symptome und Reisegeschichte. Eine Laborprobe wurde entnommen und an ein CDC-qualifiziertes Labor geschickt, die Ergebnisse stehen jedoch noch aus.

Ausgesetzt: Die Person erfüllt die vom CDC festgelegten Kriterien hinsichtlich Reiseverlauf und/oder engem Kontakt mit einem bestätigten Fall, weist jedoch keine zusätzlichen Anzeichen oder Symptome auf, die auf eine Infektion hindeuten.

Behandlung: Eine Person befindet sich derzeit aufgrund ihrer COVID-19-Symptome und/oder damit verbundener Komplikationen in aktiver medizinischer Behandlung.

Isolationswerte: Dabei geht es um die Trennung von Kranken und Gesunden.

Quarantäne: Dabei handelt es sich um die Trennung gesunder Personen, die Kontakt mit der Infektion hatten, von anderen gesunden Personen während der Inkubationszeit einer Erkrankung.

Monitoring: Eine staatliche oder lokale Gesundheitsbehörde steht in regelmäßigem Kontakt mit einer Person oder einer Gruppe von Personen, die aufgrund von Reisen an bestimmte Orte oder engem Kontakt mit bestätigten Fällen möglicherweise dem Virus ausgesetzt waren. Die Person wird angewiesen, auf bestimmte Anzeichen und Symptome einer möglichen Erkrankung zu achten und diese der Gesundheitsbehörde zu melden. Für diese Person gelten keine Bewegungseinschränkungen.

Freiwillig: Die Person hat sich freiwillig bereit erklärt, rechtlich durchsetzbare Anweisungen einer zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde zu befolgen, die, wenn sie auf eine Person oder Gruppe angewendet werden, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Beschränkungen der von dieser Person oder Gruppe unternommenen Aktivitäten auferlegen können, möglicherweise einschließlich Bewegungseinschränkungen oder einer Überwachungspflicht durch eine Gesundheitsbehörde.

Unfreiwillig: Die Person wurde durch einen Gerichtsbeschluss gezwungen, sich an rechtskräftige Anweisungen einer zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde zu halten. Diese Anweisungen können, wenn sie auf eine Person oder Gruppe angewendet werden, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Beschränkungen der von dieser Person oder Gruppe unternommenen Aktivitäten mit sich bringen. Dazu können möglicherweise Bewegungseinschränkungen oder die Anforderung einer Überwachung durch eine Gesundheitsbehörde gehören.

Nicht-juristisch: Die Person unterliegt keinen rechtlich durchsetzbaren Anweisungen. Die Person erklärt sich freiwillig bereit, den unverbindlichen Anweisungen der Gesundheitsämter oder der Gesundheitsbehörden Folge zu leisten.

Direktmedizin: die Person befindet sich in einer klinischen Umgebung (z. B. stationär in einem Krankenhaus oder isoliert in einer staatlichen Einrichtung) unter der direkten kontinuierlichen klinischen Betreuung eines Gesundheitsdienstleisters.

Aufsicht über die öffentliche Gesundheit: die Person wird regelmäßig (z. B. täglich) direkt von den örtlichen Gesundheitsbehörden persönlich oder aus der Ferne überwacht.

Delegierte Aufsicht: Die örtliche Gesundheitsbehörde hat die Aufsicht an ein geeignetes Arbeitsschutz- oder Infektionskontrollprogramm einer vertrauenswürdigen Organisation (z. B. Gesundheitswesen, Hochschulbildung, Unternehmen) delegiert. Der delegierte Vorgesetzte hält die Koordination mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufrecht.

Selbst: Die Person wird angewiesen, auf bestimmte Anzeichen und Symptome einer möglichen Erkrankung zu achten und diese der Gesundheitsbehörde zu melden.

Krankenhaus: Der Patient wird in ein Krankenhaus eingeliefert.

Regierung: Die Person wurde in eine staatlich kontrollierte Einrichtung verlegt.

Versammeln: Die Person wurde in eine andere Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Langzeitpflegeeinrichtung, Sozialwohnung, Studentenwohnheim) verlegt, die von den regulären Betriebsbehörden verwaltet wird.

Home: Der Person ist der Umzug in eine private Wohnung gestattet.