Qualitative Messung (Financial Aid GPA). Sie müssen einen kumulierten Mindestfinanzbetrag einhalten Aid GPA von 2.0, um Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu behalten. Um den zufriedenstellenden akademischen Fortschritt bei der finanziellen Unterstützung zu bestimmen, wird ein GPA für die finanzielle Unterstützung berechnet – ESL- und Academic Foundation-Notenpunkte/Kreditstunde werden in die Berechnung des GPA für die finanzielle Unterstützung einbezogen.
Um Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu behalten, müssen Studierende 66.67 % der versuchten Stunden erfolgreich absolvieren. Sowohl abgeschlossene als auch versuchte Credits umfassen alle Credits auf Förder-, ESL- und College-Niveau. Noten wie „Nicht bestanden“ (F), „Rücktritt“ (W), „I“, „R“ und „NP“ werden als versuchte Credits gezählt. Transfer-Credits werden sowohl als versuchte als auch als abgeschlossene Stunden gezählt.
Um Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu haben, müssen Studierende ihre Kurse innerhalb von 150 % der für ihren aktuellen Abschluss erforderlichen Kreditstunden erfolgreich abschließen. Wenn ein Student beispielsweise für seinen Abschluss 66 Kreditpunkte benötigt, muss er sein Programm innerhalb von 99 Kreditpunkten abschließen. Sobald ein Student mehr als 99 Kreditpunkte erreicht hat, ist er nicht mehr für finanzielle Unterstützung berechtigt.
Jeder Einspruch wird von Fall zu Fall geprüft. Die Einreichung eines Einspruchs garantiert nicht die Wiederherstellung der Berechtigung für finanzielle Unterstützung. Bei der Bewertung der Berechtigung des Einspruchs prüft das HCCC die Erklärung des Studenten zu seinen besonderen Umständen und überprüft, ob die Erklärung mit den bisherigen akademischen Aufzeichnungen und Leistungen übereinstimmt. Um sicherzustellen, dass die Studenten berechtigt sind, wird das HCCC widersprüchliche Informationen im Einspruch identifizieren und lösen, bevor die Mittel des Title IV-Programms ausgezahlt werden.
Studierende, die nicht Zufriedenstellender akademischer Fortschritt (SAP) Standards können den Anspruch auf finanzielle Unterstützung verlieren. Wenn jedoch Mildernde Umstände Ihre akademischen Leistungen beeinträchtigt haben, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einlegen zur Überprüfung Ihrer Berechtigung zur finanziellen Unterstützung.
Schritt 1: SAP-Standards überprüfen
Bevor Sie einen Einspruch einreichen, lesen Sie sorgfältig die Richtlinie für zufriedenstellenden akademischen Fortschritt (SAP) um die Teilnahmevoraussetzungen und Gründe für eine SAP-Nichtteilnahmeberechtigung zu verstehen.
Schritt 2: Sammeln Sie unterstützende Unterlagen
Bereite ein ..... vor detaillierte Erklärung Erklären Sie die Umstände, die Ihren akademischen Fortschritt beeinflusst haben. Sie sollten auch Folgendes angeben unterstützende Dokumentation, Wie:
Schritt 3: Füllen Sie das SAP-Beschwerdeformular aus
Studierende müssen sich bei ihrem HCCC-Studentenportal um auf das Einspruchsformular zuzugreifen und es einzureichen.
Greifen Sie auf das SAP-Beschwerdeformular zu: https://portal.laserfiche.com/t3504/forms/TbwPZ
(Anmeldung erforderlich.)
Schritt 4: Reichen Sie Ihren Einspruch ein
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt haben, reichen Sie Ihren Einspruch online ein. Unvollständige Einsprüche oder fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
Schritt 5: Benachrichtigung abwarten
Sobald Ihr Einspruch bewerteterhalten Sie eine Email Benachrichtigung zur Entscheidung.
Kurse, die im akademischen Programm des Studenten nicht vorgeschrieben sind, haben keinen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Erforderliche vorausgesetzte Kurse: Wenn Sie für die Zulassung zu einem Programm vorausgesetzte oder vorbereitende Kurse absolvieren müssen, haben diese Kurse keinen Anspruch auf staatliche Pell-Stipendien.
Die maximale Anzahl an Nachhilfe-Credits, für die eine Förderung gewährt werden kann, beträgt 30 Credits. Wenn Sie mehr als 30 Nachhilfe-Credits erwerben, wird die Förderung nur für Credits auf College-Niveau (Level 100 und höher) gezahlt. Dies kann zu einer Herabstufung des Einschreibungsstatus für die Gewährung staatlicher Förderung führen. Kurse in Englisch als Zweitsprache (ESL) werden auf diese Grenze nicht angerechnet.
Studierende können für einen bereits bestandenen Kurs nicht mehr mehr als einmal staatliche Studienbeihilfe erhalten. Wenn ein Studierender beispielsweise einen Kurs mit der Note „D“ bestanden und denselben Kurs mit der Note „F“ nicht bestanden hat, kann er oder sie keine staatliche Studienbeihilfe mehr erhalten, um diesen Kurs erneut zu bezahlen.
Financial Aid Büro
Telefon: (201) 360-4200 / (201) 360-4214
Text: (201) 744-2767
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