HCCC ist den höchsten ethischen und gesellschaftlichen Standards verpflichtet und daher sind die Mitarbeiter des Financial Aid Das Büro unterliegt dem Verhaltens- und Ethikkodex für Geschäftsaktivitäten der Institution, der von jedem Einzelnen die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, Richtlinien und Verfahren verlangt, die für seine oder ihre besonderen Aufgaben gelten. Darüber hinaus hat das HCCC zur Einhaltung des HEOA den folgenden Verhaltenskodex verabschiedet, der für die Beamten, Mitarbeiter und Vertreter des College gilt.
Der Institution und ihren Mitarbeitern ist es untersagt, mit Kreditgebern Vereinbarungen zur Gewinnbeteiligung zu treffen.
Mitarbeitern von Finanzhilfebüros und Mitarbeitern, die für Studienkredite zuständig sind, ist es nicht gestattet, von Kreditgebern, Bürgen oder Dienstleistern für Studienkredite Geschenke zu erbitten oder anzunehmen.
Mitarbeiter der Finanzhilfebüros des Colleges und diejenigen Mitarbeiter, die für Studienkredite zuständig sind, dürfen von einem Kreditgeber oder einem verbundenen Unternehmen oder einem sonstigen Kreditgeber keine Gebühren, Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vorteile als Vergütung für irgendeine Art von Beratungsvereinbarung oder anderen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen für einen Kreditgeber oder im Namen eines Kreditgebers im Zusammenhang mit Studienkrediten annehmen.
Das College darf von keinem Kreditgeber ein Angebot zur Bereitstellung von Mitteln für private Darlehen, einschließlich Mitteln für einen Opportunity-Pool-Darlehen, an Studenten als Gegenleistung für die Bereitstellung von Zugeständnissen oder Zusagen an den Kreditgeber für eine bestimmte Anzahl von Bundesdarlehen anfordern oder annehmen, die gewährt, versichert oder gewährt werden garantiert, ein bestimmtes Kreditvolumen oder eine bevorzugte Kreditgebervereinbarung.
Das College darf von keinem Kreditgeber Unterstützung bei der Besetzung von Callcentern oder Finanzhilfebüros anfordern oder annehmen (Ausnahmen gibt es z. B. für Schulungen zur beruflichen Weiterentwicklung, die Bereitstellung von Beratungsmaterialien, Materialien zur Schuldenverwaltung usw., vorausgesetzt, der Kreditgeber ist in den Materialien angegeben; kurzfristige, einmalige Unterstützung in Notfällen).
Mitarbeitern der Finanzhilfebüros des Colleges und denjenigen Mitarbeitern, die für Studienkredite zuständig sind und einem von einem Kreditgeber, Bürgen oder einer Gruppe von Kreditgebern oder Bürgen eingesetzten Beratungsgremium, einer Kommission oder Gruppe angehören, ist es untersagt, Wertgegenstände von dem Kreditgeber, Bürgen oder der Gruppe von Kreditgebern oder Bürgen anzunehmen. Den Mitarbeitern dürfen jedoch die angemessenen Ausgaben erstattet werden, die ihnen durch ihre Tätigkeit in dem betreffenden Beratungsgremium, der Kommission oder Gruppe entstanden sind.
Financial Aid Büro
Telefon: (201) 360-4200 / (201) 360-4214
Text: (201) 744-2767
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