Return of Title IV Funds

 

Title IV-Mittel werden von Studierenden verdient, indem sie während des Zahlungszeitraums, für den sie staatliche Studienbeihilfe erhalten haben, eingeschrieben bleiben. Ein Studierender, der mit dem Studium beginnt, es aber vor Ablauf des Zeitraums abbricht, muss möglicherweise einen Teil der Mittel zurückzahlen, die er erhalten hat oder erhalten sollte. Die Verantwortung für die Rückerstattung der Title IV-Programme hängt von den Umständen ab, und die Formel zur Bestimmung der Höhe der vom Studierenden verdienten Beihilfe ist unabhängig von den im Gesetz festgelegten institutionellen Rückerstattungsrichtlinien.

 

Financial Aid Verfahren zur Mittelrückzahlung

Die Berechnung zur Bestimmung der Höhe der Title IV-Hilfe, die ein Student verdient hat, wird vom Finanzhilfeamt durchgeführt, nachdem der Student sein Studium beendet hat. Bis zum 60 %-Punkt in jeder Zahlungs- oder Einschreibungsperiode wird ein anteiliger Plan verwendet, um die Höhe der Title IV-Mittel zu bestimmen, die der Student zum Zeitpunkt des Ausscheidens verdient hat. Nach dem 60 %-Punkt in der Zahlungs- oder Einschreibungsperiode hat ein Student 100 % der Title IV-Mittel verdient, die er während des Zeitraums erhalten hat und erhalten sollte. Für Studenten, die nach dem 60 %-Punkt ausscheiden, gibt es keine nicht verdienten Mittel. Eine Schule muss jedoch noch feststellen, ob der Student Anspruch auf eine Auszahlung nach dem Ausscheiden hat.

Die Mittel werden in der folgenden Reihenfolge an die Programme zurückgezahlt, von denen der Student während des Semesters Unterstützung erhalten hat:

  1. Direktes ungefördertes Darlehen
  2. Direktes subventioniertes Darlehen
  3. Direkte PLUS-Darlehen
  4. Federal Pell Grant
  5. SEOG

 

Auszahlungsausnahmen

Unter dem 2. September 2020 endgültige Bestimmungenhat das Ministerium Kriterien für die Befreiung von der Abmeldung festgelegt, die bei Erfüllung dazu führen, dass ein Studierender, der sich zurückgezogen oder die Teilnahme auf andere Weise eingestellt hat, NICHT als zurückgezogener Studierender im Sinne von Titel IV gilt, was bedeutet, dass für diesen Studierenden keine R2T4-Berechnung erforderlich ist. Bevor wir eine R2T4-Berechnung für einen Studenten durchführen, der die Teilnahme während eines Zahlungs- oder Einschreibezeitraums eingestellt hat, prüfen wir die Umstände des Studenten, um festzustellen, ob der Student Anspruch auf R2T4-Rücktrittsbefreiungen hat.

Die Kategorien der Auszahlungsbefreiung lauten wie folgt:

  1. Rücktrittsbefreiung für Absolventen/Absolventen

    • Ein Student, der alle Voraussetzungen für den Abschluss seines Studiengangs erfüllt, bevor er die für ihn vorgesehenen Tage oder Stunden in der vorgesehenen Zeitspanne absolviert hat, gilt nicht als zurückgezogen
    • Diese Ausnahme gilt für alle Arten von Programmen (einschließlich solcher mit oder ohne Module).
  2. Rücktrittsbefreiungen für modularisierte Studiengänge

    • Ein Student gilt nicht als zurückgezogen, wenn der Student erfolgreich schließt ein Modul ab, das 49 Prozent oder mehr der Anzahl der Tage umfasst die Zahlungsfrist, ausgenommen geplante Pausen von fünf oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen und alle Tage zwischen den Modulen
    • Ein Student gilt nicht als zurückgezogen, wenn der Student erfolgreich absolviert eine Kombination von Modulen, die zusammen 49 Prozent oder mehr als die Anzahl der Tage im Zahlungszeitraum, ausgenommen geplante Pausen von fünf oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen und alle Tage zwischen den Modulen
    • Ein Student gilt nicht als zurückgezogen, wenn der Student erfolgreich schließt Studienleistungen gleich oder höher ab als die Studienleistungen, die für die Definition von a durch die Institution erforderlich sind Teilzeitstudent gemäß 34 CFR 668.2(b) für den Zahlungszeitraum

 

Studentische Benachrichtigung über Aid Neuberechnung

Studierende werden per E-Mail darüber informiert, dass sie sich von allen Semesterkursen abgemeldet haben und dass ihre Studienbeihilfe möglicherweise angepasst wurde. Sie werden aufgefordert, ihre Studienbeihilfe- und Studierendenkonten im Self-Service-Portal auf etwaige Änderungen und offene Beträge zu überprüfen.

 

Auszahlung nach Abhebung des Bundesdirektdarlehens

Wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht alle Mittel auf dem Konto des Studenten eingegangen sind und der verdiente Betrag der Beihilfe höher ist als der ausgezahlte Betrag, hat der Student möglicherweise Anspruch auf eine Auszahlung nach dem Rücktritt. Wenn der Student für die Auszahlung nach dem Rücktritt etwas unternehmen muss, wird er per E-Mail benachrichtigt. In der E-Mail wird angegeben, welche Mittel verfügbar sind und ob eine Genehmigung zur Auszahlung von Darlehensmitteln zur Deckung ausstehender College-Rechnungen erforderlich ist oder ob der Student aufgrund der Auszahlung Anspruch auf eine Rückerstattung hat.

 

 

Kontaktinformationen

Financial Aid Büro
Telefon: (201) 360-4200 / (201) 360-4214
Text: (201) 744-2767
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